Assistenzärzte/-innen in der Facharztweiterbildung

Haben Sie's gewußt?


Assistenzärzte/-innen können in der Krankenversicherung zwischen

Ärzte-Volltarif und Ärzte-Sondertarif wählen!


Privatversichert im Sondertarif ab monatlich 440 EUR (220 EUR AN-Anteil)!

Fragen und Antworten in Kurzform:

  • Ab wann kann ich mich privat krankenversichern?

    Private Krankenversicherung für Assistenzärzte/Assistenzzahnärzte in Facharztweiterbildung


    Für Assistenzärzte/Assistenzzahnärzte in Facharztweiterbildung mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze/ JAEG (5.775,00 € mtl. oder 69.300 € p.a. ab 2024) bietet die Barmenia in der Privaten Krankenversicherung spezielle Ausbildungstarife an. Diese sind im Beitrag oft sehr günstig kalkuliert, da die Tarife keine Beitragsrückstellungen beinhalten und Ärzte und Zahnärzte geringere Kosten verursachen als andere Versicherte. Somit kann ein Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung aus finanzieller Sicht erhebliche Vorteile bringen.


    Der Arbeitnehmeranteil von Assistenzärzten/Assistenzzahnärzte in Facharztweiterbildung beträgt im Durchschnitt nur etwa 220 €  pro Monat für eine private Krankenversicherung!

  • Kann ich für diesen Beitrag einen guten oder gar einen hervorragenden Versicherungsschutz erwarten?

    Die Frage kann eindeutig mit "Ja" beantwortet werden.

    Zwar gibt es in diesem Bereich auch "Lockangebote", die teilweise ein schlechteres Leistungsniveau als die gesetzliche Krankenversicherung bieten, aber Gesellschaften, die sich auf die Ärzteschaft spezialisiert haben, bieten hier gute bis hervorragende Tarife an. Es handelt sich dabei um "echte" Private Krankenversicherungen. Der Barmenia-Ärztetarif (B)VHV ist ein solcher Tarif!

  • Worauf ist bei der Wahl einer Privaten Krankenversicherung zu achten?

    Da es sich bei der Wahl der privaten Krankenversicherung um eine langfristige Entscheidung handelt, sollte die Auswahl der Gesellschaft, sowie des Tarifs mit Bedacht getroffen werden.


    Aus unserer Sicht ist es empfehlenswert sich auf Krankenversicherer zu beschränken, die "echte" Tarife für Mediziner bieten. Sie sollten bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung auf die grundsätzlichen Erstattungen achten:


    • 100 % Hausarzt oder direkt aufgesuchter Facharzt
    • 100 % für Arzneimittel (auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente)
    • 100 % Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
    • 100 % freie Arztwahl im Krankenhaus (ohne GOÄ-Begrenzung)
    • 100 % für Zahnbehandlung, -prophylaxe und Inlays
    • 85 % für Zahnersatz (inkl. Implantate) und Kieferorthopädie (in den Weiterbildungs-Tarifen meist begrenzt)

    Es gibt zudem spezielle Kriterien, welche sehr wichtig sind und berücksichtigt werden sollten. Diese sind u. a.:


    • Offener Hilfsmittelkatalog (keine Beschränkung der Hilfsmittel und sehr wichtig für den Leistungsanspruch zukünftig neu entwickelte Hilfsmittel)
    • Erstattung von Kuren
    • Anpassung des Krankentagegeldes an Ihre persönliche Einkommenssituation ohne erneute Gesundheitsprüfung
    • Vorsorgeuntersuchungen auch über die gesetzlichen vorgeschriebenen Programme hinaus und ohne Anrechnung auf die Beitragsrückerstattung
    • Günstige Beiträge für Familienangehörige (Kinder und Ehegatten). Dies gibt im Hinblick auf Ihre familiäre Planung finanzielle Sicherheit
    • Kundenservice und Leistungsregulierung
    • Naturheilverfahren (mind. bis zum Höchstsatz der GebüH)
    • U. v. m.

    Weitere Informationen gewünscht? Fordern Sie diese hier an oder vereinbaren Sie einen Online-Beratungstermin.

  • Was geschieht, wenn ich keine Leistungen in Anspruch nehme? Erhalte ich dann Beiträge zurück?

    Sofern Sie keine Leistungen Ihrer Privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen, bietet die Barmenia zusätzlich eine Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen an.

  • Was geschieht nach Bestehen der Facharztweiterbildung? Private Krankenversicherung für Fachärzte

    Gratulation! Sie sind Facharzt. Was bedeutet dies für Ihre Private Krankenvollversicherung? Als Facharzt werden Ihre Tarife umgestellt. Die Umstellung betrifft neben einigen Leistungsverbesserungen, wie z.B. im Bereich Zahn und Sehhilfen, auch die Bildung von Altersrückstellungen. Diese dienen dazu Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber einen 10 %-igen gesetzlichen Zuschlag vor, welcher dem selben Zwecke dient.


    Genauere Informationen finden Sie im Musteragebot für Assistenzärzte.


Beitragsrückerstattung: 

 

  • 3 Monatsbeiträge (MB) im ersten Versicherungsjahr
  • 4,5 MB im zweiten
  • 6 MB im dritten leistungsfreien Jahr

 


Easy med Doctor Set

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Nach der Facharztweiterbildung wechseln Sie in den Volltarif mit Altersrückstellungen:


Was zahle ich später?

BU für Ärzte


Mediziner haben aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit engen Kontakt zu ihren Patienten. Deshalb können Ärzte ein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn sie eine Infektionsgefahr für andere darstellen. Mit der BU-Versicherung sind Sie auch in diesem Fall abgesichert und erhalten Leistung.


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